Unser Ratgeber für Ihre Reha und die Wahl Ihrer Wunschklinik
Einfach und schnellEine stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann einen erheblichen Schub für Ihre Gesundheit bedeuten, besonders wenn Sie aktiv daran teilnehmen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch auf eine Reha in unserer Strandklinik Boltenhagen beantragen können.
Viele Patienten sind sich nicht bewusst, dass sie das Recht haben, eine Rehaklinik auszuwählen, die ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie bereits bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation von Ihrem Recht zur Wahl Ihrer Wunschklinik Gebrauch machen können. Wir möchten Ihnen bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme helfen und stellen Ihnen alle erforderlichen Dokumente und Formulare zentral zur Verfügung, damit Sie sie bequem herunterladen können.
Unsere gut strukturierte Dokumentensammlung soll Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, die sowohl Sie als auch Ihr behandelnder Arzt benötigen, um den Antrag auf Rehabilitation einfach und reibungslos zu stellen.
Das ist das Gesetz: Jeder, der sozialversichert ist, hat das Recht auf eine Rehabilitation. Genauer gesagt, auf notwendige Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Ob Krankheit oder Behinderung – Hauptsache, die Rehabilitation verspricht Erfolg! Egal, ob für Senioren, Erwachsene, Jugendliche oder Kinder.
Als Patient obliegt es Ihnen, einen Reha-Antrag zu stellen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn es um Reha-Maßnahmen direkt im Anschluss an Operationen oder einen Krankenhausaufenthalt geht. In solchen Fällen wird der Antrag für die Reha-Maßnahme vom Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses gestellt. Dennoch haben Sie auch in diesen Situationen ein Mitspracherecht bei der Wahl Ihrer Rehaklinik. Sie sollten das Gespräch mit den behandelnden Ärzten und den Mitarbeitenden des Sozialdienstes suchen, um Ihre Präferenzen mitzuteilen.
In Ihrem Reha-Antrag muss Ihr behandelnder Arzt begründen, warum die Reha medizinisch notwendig ist. Sie sollten ebenfalls darlegen, warum Sie eine Rehabilitation durchführen möchten, welche Wünsche und Ziele Sie haben und unter welchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Sie leiden. Es ist wichtig, Ihre Erwartungen und Wünsche bezüglich der Reha anzugeben und auch Ihre bevorzugte Klinik zu nennen. Vor dem Antragsstellen sollten Sie sich mit Ihrem Arzt besprechen. Er kann Ihnen sagen, welche Rehabilitationsmaßnahme am besten für Sie geeignet ist und worauf Sie bei der Wahl der Klinik achten sollten.
Nicht jede Klinik ist für jeden Menschen geeignet. Bei der Auswahl Ihrer Klinik sollten Sie sich am besten folgende Fragen stellen:
- Welche Reha-Klinik behandelt meine spezifische Erkrankung? Die Strandklinik Boltenhagen ist auf Anschlussheilbehandlungen und Nachsorgemaßnahmen bei kardiologischen Erkrankungen und bestimmten Tumorerkrankungen spezialisiert.
- Welche Umgebung bevorzuge ich – Berge, Meer oder doch lieber die Nähe zu meiner Heimat? Viele unserer Patienten schätzen bspw. die direkte Strandlage unserer Klinik.
- Welche Klinik bietet ein hohes therapeutisches Niveau und schafft eine heilende Atmosphäre?
- Gibt es besondere Therapieformen für meine Erkrankung?
- Welche Klinik ist zertifiziert und gewährleistet somit eine hohe Qualität?
Es ist beruhigend zu wissen, dass alle Kliniken der Fuest Familienstiftung erfolgreich mehrere Qualitätsmanagement-Systeme implementiert haben. Sie erfüllen das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung sowie die Normen der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabilitation (DEGEMED). Zusätzlich sind die internen Arbeitsabläufe nach den Kriterien der DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Im Internet stehen Ihnen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung, um eine geeignete Rehaklinik auszuwählen:
- Besuchen Sie die Seiten der Fuest Familienstiftung, um eine Übersicht über unsere medizinischen Reha-Kliniken und Fachkliniken für Abhängigkeitserkrankungen zu erhalten.
- Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Übersicht über Reha-Einrichtungen, die Sie nach Namen oder behandelten Erkrankungen durchsuchen können.
- Zudem finden Sie ein nahezu vollständiges Verzeichnis stationärer Reha-Einrichtungen auf www.rehakliniken.de.
Den Reha-Antrag richten Sie an die zuständige Stelle, die für die Rehabilitation verantwortlich ist. Die Finanzierung der Maßnahme und der Kostenträger hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer beruflichen Situation, der Ursache und Art der Erkrankung. Dabei können die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung oder die Krankenversicherung als Kostenträger in Frage kommen.
Sind Sie beispielsweise erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung für Ihre Reha-Maßnahme zuständig.
Falls eine Stelle nicht zuständig sein sollte, werden die relevanten Stellen miteinander kommunizieren, um zu klären, wer für Ihren Antrag verantwortlich ist. Die Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben, hat eine Frist von 2 Wochen, um ihn zu prüfen. Wenn ein anderer Träger für die beantragte Leistung zuständig ist, wird der Antrag zusammen mit den Unterlagen an diesen weitergeleitet.
Sollte die Rentenversicherung für Ihre Rehabilitation zuständig sein, wird sie den Antrag überprüfen und auf Grundlage Ihrer medizinischen und persönlichen Bedürfnisse entscheiden, welche Art der Rehabilitation und in welcher Einrichtung sie Ihnen eine Reha anbieten kann.
Für die Beantragung von Reha-Maßnahmen gibt es spezielle Antragsformulare. Teile der Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen. Ihr behandelnder Arzt füllt den ärztlichen Befundbericht aus. Schicken Sie die ausgefüllten Formulare im Anschluss an Ihren Kostenträger. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 2 bis 4 Wochen einen Bewilligungsbescheid.
Wir haben für Sie die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung zusammengestellt. Es handelt sich dabei um ausfüllbare Dokumente, die Sie handschriftlich oder mit Ihrem PC ausfüllen können.
- G0100 – Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag. Dieses ist das eigentliche Hauptformular des Antrags. Auf Seite 2 können Sie die Strandklinik SBoltenhagen als die Klinik angeben, bei der Sie Ihre Reha gerne durchführen möchten.
- G0110 - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation . In dieser Anlage machen Sie angaben zu Ihren gesundheitlichen Problemen und zu Ihrem Arbeitsplatz.
- G0115-00 - Selbsteinschätzungsbogen . Im Selbsteinschätzungsbogen machen Sie Angaben zur Ihren Wünschen und Erwartungen an eine Rehabilitation.
- S0050-00 – Honorarabrechnung für die Deutsche Rentenversicherung. Die Abrechnung ist vom behandelnden Arzt auszufüllen und wird mit dem Reha-Antrag beim Kostenträger eingereicht.
- S0051-00 - Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung. Der ärztliche Befundbericht wird durch Ihren behandelnden Arzt ausgefüllt. Er enthält Befunde, Diagnosen und Angaben zu Ihrer Erkrankung.
- G0110 - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Diese Anlage müssen berufstätige Versicherte zusätzlich ausfüllen.
Die freie Wahl der Reha-Klinik ist Ihr gesetzlich verbrieftes Recht. Das Recht besagt, „den berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten zu entsprechen”. Ihre Wunsch-Klinik können Sie bereits bei Ihrem Antrag benennen. Viele Patienten haben den Wunsch, ihre Reha in einer der sechs Kliniken der Fuest Familienstiftung zu machen. Dort, wo man bekanntermaßen den Menschen in seiner seelischen und körperlichen Gesamtheit sieht. Und wo man das „Wissen, was dem Menschen dient“ so erlebt, dass man wieder aktiver am Leben teilhaben kann.
Ihr Antrag wird sowohl sozialmedizinisch begutachtet als auch versicherungsrechtlich geprüft. Dann erhalten Sie den Bescheid des Kostenträgers. Ihrer Reha steht nun nichts mehr im Wege. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen! Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit – in vielen Fällen wird eine Reha erst nach Widerspruch genehmigt. Auch wenn man Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, können Sie eine Ummeldung in die Klinik Ihrer Wahl beantragen. Im Fall des Falles also unbedingt die Möglichkeiten des Widerspruchsrechts nutzen!
In der Tat gibt es einige Besonderheiten bei onkologischen Reha-Maßnahmen, die es zu beachten gilt. Wir haben sie für Sie hier zusammengefasst.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Krebserkrankungen an. Wenn Sie sich zu einer Erstbehandlung Ihrer Krebserkrankung im stationären Klinikaufenthalt befinden, können Sie bereits Ihre anschließende onkologische Reha (Anschlussheilbehandlung) planen. Diese muss in der Regel zwei Wochen nach Abschluss der Primärbehandlung beginnen, also nach einer Tumor-OP oder einer Strahlentherapie.
Wenn Ihre Akutbehandlung vor weniger als einem Jahr abgeschlossen wurde, können Sie eine onkologische Rehabilitation beantragen. Wenn Sie jedoch immer noch erhebliche Probleme aufgrund Ihrer Krankheit, Komplikationen oder der Behandlung haben und es bereits über ein Jahr vergangen ist, können Sie unter bestimmten Bedingungen auch im zweiten Jahr nach der Akutbehandlung eine Rehabilitation erhalten.
Wenn Ihre Akutbehandlung vor mehr als zwei Jahren abgeschlossen wurde, sollten Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse wenden. Die onkologische Rehabilitation umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die Ihnen helfen sollen, Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Besonders sollen Funktionsstörungen beseitigt oder ausgeglichen werden.
Bei der Beantragung einer onkologischen Reha müssen Sie bei Ihrem Reha-Antrag zusätzlich noch folgende Unterlage beifügen:
Der Zusatzbogen ist durch Ihren behandelnden Arzt oder Facharzt auszufüllen
Eine weitere Besonderheit ergibt sich für onkologische Patienten aus NRW. Dort organisiert die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung die medizinische Reha übergreifend für alle gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen sowie deren Verbände in NRW. Die entsprechenden Antragsformulare für Anschlussrehabilitationen und onkologische Rehabilitationen finden Sie hier.
Nach positiver Prüfung Ihres Reha-Antrags erhalten sowohl Sie als Patient als auch wir zeitgleich einen Bewilligungsbescheid. Da Ihre Unterlagen in unserem Haus zuerst bearbeitet werden müssen, möchten wir Sie bitten, vorerst von telefonischen Anfragen abzusehen. Die Wartezeiten können je nach Anzahl der vorliegenden Bewilligungen in den verschiedenen Behandlungsindikationen variieren.
Sobald Ihre Bewilligung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns ein Einladungsschreiben mit einem vorgeschlagenen Termin. Sollten Sie den genannten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. Wir werden Ihnen dann einen späteren Zeitpunkt vorschlagen. Bitte verzichten Sie darauf, vor Erhalt des Einladungsschreibens nach Terminen zu fragen.
Bei einer Reha-Maßnahme direkt im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus oder eine Operation spricht man von einer Anschlussheilbehandlung (AHB). Dieses ist eine besondere Form der Reha-Maßnahme. Solche AHBs werden bspw. nach Krebsoperationen oder akuten Herzinfarkten durchgeführt. Derartige Erkrankungen hinterlassen sowohl physische als auch psychische Spuren. AHBs sollen Patienten bei der Rückerlangung ihrer körperlichen und seelischen Kräfte unterstützen. Weitere Ziele sind die Wiedereingliederung in das Berufs—und Alltagsleben und eine Akzeptanz der Krankheit. Die Dauer liegt i.d.R. bei drei Wochen und kann bei einer medizinischen Notwendigkeit verlängert werden.
Eine AHB beginnt i.d.R. zeitnah nach dem Ende der Krankenhausbehandlung. Sie muss beantragt werden. Erste Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des Sozialdienstes und die Ärzte im Krankenhaus, die Patienten bei der Beantragung der Reha begleiten, beraten und unterstützen.
Die Strandklinik Boltenhagen führt Anschlussheilbehandlungen nach akuten Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und onkologischer Erkrankungen durch.
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